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Beginn der „Fällsaison“

Beginn der „Fällsaison“

Im Zeitraum von Oktober bis März sind Fällungen, aber auch Beschnittmaßnahmen erlaubt und schonender für den Baum und seine Bewohner. Den Rest des Jahres, gilt es eine Kombination aus Bundesnaturschutzgesetz, Landesrechten, Naturschutz und regionaler Baumsatzung zu beachten. Welche Maßnahmen wann erlaubt sind, erfahren Sie beim verticalSOLUTION Partner  Baumpflegeportal.